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Urteil Fulnau (Borowan)
26. November 2019
Das Solothurner Verwaltungsgericht hat die Beschwerden der IG Klettern Basler Jura, der SAC-Sektion Angenstein und zwei Einzelpersonen abgewiesen. Diese Parteien seien nicht zur Einsprache legitimiert.
Die IG Klettern Basler Jura prüft nun, ob sie das Urteil an das Bundesgericht weiterzieht. Das ist jedoch mit Risiken verbunden.
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